Schulordnung

Wichtige Hinweise für Schülerinnen und Schüler der Grundschule

Verhalten im Unterricht

Wir halten die Klassenregeln ein, die zu Beginn des Schuljahres in jeder Klasse festgelegt werden, damit alle ungestört lernen können.

Verhalten im Schulhaus

Wir betreten das Schulhaus zu Unterrichtsbeginn erst mit dem Klingeln. Wir gehen zügig, aber ohne Drängeln und Schubsen hinein. Im Treppenhaus und auf den Fluren rennen und spielen wir nicht. Wir verhalten uns leise und toben nicht. 

Unsere Jacken hängen wir an die Kleiderhaken und passen auf, dass nichts herunterfällt. 

Um Krankheiten zu vermeiden, müssen wir auf den Toiletten sehr auf Sauberkeit achten. Wir halten uns nicht länger als nötig im Toilettenbereich auf und waschen uns danach gründlich die Hände. 

Unser Schulhaus gehört uns allen! Wir halten deshalb unser Schulhaus und unser Klassenzimmer stets sauber. Wir beschädigen nicht mutwillig Wände und Gegenstände, ausgestellte Schülerarbeiten und Dekorationen.

Verhalten in der großen Pause und vor dem Unterricht

Wir bleiben auf unserem Schulhof und halten uns nur in den erlaubten Bereichen auf.

In der großen Pause können wir bei trockenem Wetter Geräte aus der Spielkiste benutzen.

Wir stören uns nicht beim Spielen.

Unsere Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Alle sollen sich wohlfühlen und ungestört arbeiten können.

Damit dies gelingt, beachten wir folgende Grundregeln, die für alle gelten, die sich in unserer Schule aufhalten.

1. Höflichkeit

Wir begegnen uns freundlich und grüßen uns. “Danke”, “Bitte” und “Entschuldigung” sagen wir selbstverständlich.

2. Hilfsbereitschaft

Wir helfen gerne, wenn jemand unsere Hilfe braucht.

3. Rücksicht

Wir verhalten uns überall rücksichtsvoll, um niemanden zu stören und keinem weh zu tun. Spaß hört dort auf, wo ein anderer darunter leidet. Auch mit Schulmöbeln und Schulsachen gehen wir sorgfältig um.

4. Sauberkeit und Ordnung

Gemeinsam halten wir unsere Schule sauber und werfen Müll in die Abfalleimer.

Wichtige Hinweise für Eltern

  1. Der Schulweg ist für die Entwicklung Ihres Kindes von großer Bedeutung. Sollten Sie Ihr Kind einmal ausnahmsweise mit dem Auto zur Schule bringen, achten Sie darauf, dass dadurch niemand behindert und vor allem keine Kinder gefährdet werden.
  2. Als Eltern sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht kommt. Schicken Sie es so von zu Hause weg, dass es 5-10 Minuten vor Unterrichtsbeginn (jedoch nicht früher) am Schulhaus eintrifft. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht.
  3. Das Betreten des Schulhauses zum Unterrichtsbeginn ist in der Regel erst mit dem ersten Klingelzeichen gestattet. Bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt im unteren Flur (Eingangsbereich) nach Anweisung des Aufsichtslehrers erlaubt.
  4. Sollte Ihr Kind krank sein, bitten wir Sie, es innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu entschuldigen. Eine ansteckende Krankheit muss der Schulleitung sofort mitgeteilt werden, ebenso Unfälle auf dem Schulweg.
  5. Eine Beurlaubung vom Unterricht kann nur aus triftigen Gründen erfolgen: für bis zu 2 Tagen bei der Klassenlehrerin, darüber hinaus schriftlich von der Schulleitung.
  6. Ein Wohnungswechsel auch innerhalb Bodenfelds ist schriftlich oder persönlich bei der Klassenlehrerin oder auf dem Rektorat zu melden.
  7. Auf persönliches Eigentum (Schmuck, Geld, Uhren …) muss jeder Schüler selbst achten. Bei Verlust kann keine Haftung übernommen werden.
  8. Das Tragen von Schmuck und Uhren ist während des Turn- und Schwimmunterrichts wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
  9. Gefährliche Gegenstände (Taschenmesser, Laserpistolen …) sind in der Schule strikt verboten.
  10. Das Mitbringen von Glasflaschen und Dosen ist ebenfalls nicht erlaubt.
  11. Ausgeliehene Schulbücher müssen mit entfernbaren Schutzumschlägen eingebunden werden. Beschädigte und verschmutzte Bücher müssen von den Eltern ersetzt werden.
  12. Kontrollieren Sie mit Ihrem Kind am Abend nochmals das Hausaufgabenheft, ob alles erledigt wurde, ob Elternbriefe in der blauen Mappe sind und ob mitzubringende Dinge auch eingepackt wurden.
  13. Es sollte selbstverständlich sein, dass Schulgelände, -gebäude und -gegenstände nicht beschädigt oder beschmutzt werden dürfen. Für entstandene Schäden haften die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
  14. Das Schulhaus und der Schulhof sind rauchfreie Zone

Wünschenswert ist eine gute Zusammenarbeit von Eltern und Schule. Für Ideen und Mithilfe sind wir jederzeit dankbar.