Elternbrief 12.02.2022


Sehr geehrte Eltern,

mit dem 08.02.2022 erreichten die Schulen ein Schreiben aus dem Kultusministeriums. Dieses möchte ich Ihnen gerne zusammenfassen und Sie anschließend um Ihre Mithilfe bitten.

Ausgenommen von der Testpflicht:

Das folgende Schaubild zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf von der Testpflicht ausgenommen zu werden:

Anmerkung für die generelle Testpflichtbefreiung:

Die Reihenfolge für „Genesen + mind. 1 Impfung“ ist unerheblich

Anmerkungen für die vorübergehende Testpflichtbefreiung:

  • Zwei Impfungen: Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der zweiten Impfung plus 15 Tage
  • Genesen und PCR-Test: Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der Probeentnahme plus 28 Tage

Anmerkung für nicht testpflichtige Personen:

Alle Personen, die von der Testpflicht ausgenommen sind, können freiwillig zweimal die Woche (montags und mittwochs) mittels Schnelltest an der Testung teilnehmen.

Die Mithilfe bezieht sich auf den Impfstatus Ihres Kindes. Einige von Ihnen haben uns bereits Impfzertifikate zukommen lassen. Bitte lassen Sie uns dieses erneut zukommen; eine Scannkopie oder ein Foto reicht vollkommen aus.

Bitte schicken Sie das Impfzertifikat an: poststelle@04114297.schule.bwl.de

Sollte Ihr Kind eine der genannten Ausnahmevoraussetzungen erfüllen und soll es dennoch an der freiwilligen Testung montags und mittwochs teilnehmen, schreiben Sie uns dies bitte ebenfalls an die oben genannte E-Mailadresse.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Kind erst von der Testpflicht ausgenommen werden kann, wenn uns alle entsprechenden Unterlagen vorliegen. Vielen Dank!

Mit besten Grüßen,

J. Bernsau