Elternbrief 08.01.2022


Sehr geehrte Eltern,

mit dem Schreiben vom 05.01.2022 informierte das Kultusministerium über die Regelungen nach den Weihnachtsferien. In diesem Schreiben wurde auf das Treffen am 07.01.2022 der MinisterpräsidentInnen und dem Bundeskanzler verwiesen. Die Entwicklungen wollte ich abwarten und informiere Sie daher erst heute:

Das höchste und wichtigste Ziel ist und bleibt die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts. Mit der aktuellen Pandemieentwicklung – insbesondere mit der neuen Omikron-Variante – ist dies aber nur mit besonderen Maßnahmen möglich. Diese Maßnahmen umfassen:

Fernlernunterricht oder Hybridunterricht

Noch zeichnet sich kein Wechsel in den Fernlernunterricht ab!!!

Sollte aber auf Fernlernunterricht oder Hybridunterricht (Mischung aus Präsenz- und Fernlernunterricht) umgestellt werden müssen, muss eine Notbetreuung eingerichtet werden. Teilnahmeberechtigt werden Kinder sein

  • bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt
  • bei denen beide Erziehungsberechtigte einer unabkömmlichen Tätigkeit nachgehen àErneuter Nachweis erforderlich unter Nennung der Unabkömmlichkeit, der beruflichen Tätigkeit sowie deren Zeiträume; Selbständige legen bitte eine Eigenbescheinigung vor
  • bei denen ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt

Bei Alleinerziehenden oder bei Erziehungsberechtigten, die aus zwingenden Gründen an der Betreuung ihres Kindes gehindert sind, ergeben sich ggfs. Ausnahmen von diesen Voraussetzungen.

Untersagung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Bis vorerst 31.03.2022 sind mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen untersagt.

Testangebot und Testpflicht

Die Neuerung zum Testangebot und zur Testpflicht gebe ich Ihnen hier wortwörtlich aus dem Schreiben des Kultusministeriums vom 05.01.2022 wieder:

  • Erste Schulwoche nach den Weihnachtsferien: Auch um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehrer zu vermeiden, sollen in Schulen, die die Testpflicht mit Antigen-Schnelltests erfüllen, in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler täglich Schnelltests durchgeführt werden. Schulen, die ein PCR-Pooltestregime etabliert haben, sollen an einem zusätzlichen Tag in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien die Nutzung eines Schnelltests anbieten.
  • Beschränkungen der Ausnahmen vom Testangebot und der Testpflicht: Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sogenannten „Booster-Impfung“ sowie für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Für unsere Schulen bedeutet das, dass am Montag (10.01.2022) zusätzlich zum PCR-Lollitest einmalig ein Schnelltest in der Schule durchgeführt wird. Beachten Sie: Dies betrifft auch alle genesenen Kinder!!! Ausgenommen sind genesene und geimpfte Kinder; hier reichen Sie mir unter schulleitung@04114327.schule.bwl.de bitte schnellstmöglich einen Nachweis ein!!!

Gerne hätte ich Ihnen zu Beginn des neuen Kalenderjahres einen weiteren Schulbrief erspart oder ihn mit anderen Inhalten gefüllt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemieentwicklung und der hier geschilderten Maßnahmen wird uns allen klar sein, dass auch die erste Schulwoche direkt mit viel Aufregung und Ungewissheit starten wird; keine besonders schöne Neujahresbotschaft also. Bitte bedenken Sie aber, dass alle Maßnahmen und Einschränkungen – so doof wir sie alle finden – immer die Gesundheit unserer Kinder zum Ziel haben!!!

Mit besten Grüßen,

J. Bernsau