PCR-Pooltests ab 15.11.21


Liebe Eltern der Grundschule Bodenfeld,

nach einem weiteren Telefonat mit der Firma Huber und dem Schulträger gilt bzgl. der PCR-Pooltestungen nun folgendes – zunächst endgültiges – Vorgehen:

  1. Die Einverständniserklärungen sind nicht – wie am Donnerstag der Schule versichert wurde – ausschlaggebend für die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an den PCR-Pooltestungen.
  2. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die aktuelle Corona – Verordnung Schule.
  3. Ein Wahlrecht auf eine Testart wird den Erziehungsberechtigten in der aktuelle Corona – Verordnung Schule wohl nicht eingeräumt.
  4. Die Nachtestung am Folgetag kann, muss aber nicht am Schlossplatz Göppingen erfolgen. Sie kann auch an jeder anderen berechtigten Stelle erfolgen.
  5. Falls Sie das Angebot der Firma Huber bzgl. PCR-Nachtestung wahrnehmen wollen, ist die Einverständniserklärung der Schule vorzulegen.

Für diese Woche testen wir die Kinder noch mit den Schnelltests. Ab kommender Woche Montag, den 15.11.2021 wechseln wir dann auf die zweimalige PCR-Pooltestung in der Schule (jeden Montag und jeden Donnerstag).

Die Gründe für diesen Wechsel waren und sind:

  1. Reduzierung der Tests für die Kinder von drei- auf zweimal.
  2. Höhere Testgenauigkeit im Vergleich zu den Schnelltests.
  3. Zeitlich schnelleres Erkennen infizierter Personen.
  4. 100%ige Gewähr, dass die Testungen durchgeführt werden.

Vor allem die Punkte 2. und 3. veranlassten mich von der Schnelltestung auf PCR-Pooltests umzustellen.

Da das Testverfahren keinen Rückstelltest vorsieht, weiß ich um die mit der evtl. anstehenden PCR-Nachtestung am Folgetag für Sie großen organisatorischen Herausforderungen. Im Augenblick kann ich Ihnen diesbezüglich keine Alternative anbieten.

Mit besten Grüßen,

J. Bernsau

Rektor